KOSTENDECKUNG

Termine, welche nicht wahrgenommen werden können, sind mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.

Grundversicherung

Die Physiotherapie wird von den Krankenkassen anerkannt und ist Bestandteil der Grundversicherung.

Mit einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten übernommen, abzüglich eines selbstbehaltes von 10%. Bezahlt die Unfallversicherung oder die IV, entfällt der Selbstbehalt.

Zusatzversicherung oder Selbstzahler

Ich bin EMR und ASCA anerkannt.

Über die Zusatzversicherung der Krankenkasse. Sie brauchen keine ärztliche Verordnung. Bitte klären Sie vor der Terminvereinbarung mit Ihrer Zusatzversicherung ab, ob die Kostenübernahme gewährleistet ist.st.

Selbstzahler: Mein Stundenansatz beträgt CHF 150.-.

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